A

Hier finden Sie die Absenzenordnung sowie das Reglement Jokertage.

Das Formular für Urlaubsgesuche finden Sie unter Urlaubsgesuch.

Ihr Kind tritt neu in unsere Schule ein? Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig bei der Schulleitung und benutzen Sie dazu das entsprechende Anmeldeformular.

B

Die Beurteilung umfasst die Leistungsbeurteilung und die Beurteilung des Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerin oder des Schülers.
In der 1. und 2. Klasse wird die Leistung in allen Fächern mit Prädikaten bewertet.
In der 3. bis 6. Klasse wird die Leistung wie folgt bewertet: Mit Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) und mit Prädikaten in den übrigen Fächern.

Prädikate für die Leistungsbeurteilung:
Hohe Anforderungen erfüllt
Erweiterte Anforderungen erfüllt
Grundanforderungen erfüllt
Grundanforderungen nicht bzw. teilweise erfüllt

Leistungsbeurteilung in Noten:
Note 6 = sehr gut
Note 5 = gut
Note 4 = genügend
Note 3 = ungenügend
Note 2 = schwach
Note 1 = sehr schwach

Am Ende des Schuljahres wird das Zeugnis dem Kind ausgehändigt. Dieses wird von den Erziehungsberechtigten unterschrieben und in der Schule aufbewahrt.

Die Schülerinnen und Schüler (SuS) werden durch die Lehrpersonen mit dem Besuch der Schulbibliothek zum Lesen angeregt. Sie ist für alle SuS vom Kindergarten bis zur sechsten Klasse zugänglich.

Die Klassenlehrpersonen führen die Schüler in den Gebrauch der Bibliothek ein und tragen die Verantwortung für das Ausleihen. Bücher und Medien können regelmässig ausgeliehen werden.

Anfangs Schuljahr wird ein Belegungsplan der Bibliothek erstellt.

Für die Benutzung sind die Klassenlehrkräfte zuständig.

Für die Nutzung der Bibliothek gelten folgende Grundsätze:

  • Die Medien sind sorgfältig zu behandeln.

  • Maximal 4 Medien (Bücher, Comics, CDs / Kasetten) pro Kind

  • Die Ausleihdauer beträgt maximal 4 Wochen. Die Ausleihfrist darf verlängert werden. Trotzdem müssen die Kinder das Medium fristgerecht zurückbringen, damit die Verlängerung eingetragen werden kann.

  • Für Beschädigungen oder Verluste entliehener Medien sind die SuS ersatzpflichtig. Für ältere Bücher wird ein Unkostenbeitrag von CHF 10.- verlangt. Neue Bücher müssen gleichwertig ersetzt werden.

  • Die SuS werden gebeten keine Medien zu reparieren.

 

 

Hier finden Sie Informationen zum Bildungssystem des Kantons Baselland.

Seit dem Schuljahr 2006/2007 wird an der Primarschule Bennwil in umfassenden Blockzeiten unterrichtet. Deren Einführung wurde an der Gemeindeversammlung im September 2004 gemäss Bildungsgesetz § 109 beschlossen.

Unsere Schulglocke läutet jeweils 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn.
Eine Lektion dauert im Kindergarten und an der Primarschule 45 Minuten. Die Einlaufzeit im Kindergarten beträgt 30 Minuten.

Vormittag:
Unterrichtsbeginn:               08:00 Uhr
Unterrichtsschluss:              12:00 Uhr

Nachmittag:
Unterrichtsbeginn:               13:45 Uhr
Unterrichtsschluss:              15:15 Uhr bzw. 16:05 Uhr

C

Checks sind Leistungstest im Rahmen des Bildungsraums Nordwestschweiz. Sie dienen der individuellen Förderung und Orientierungshilfe im Hinblick auf einen Übertrittentscheid.
Die Checks finden im ersten Quartal des 3. und 5. Primarschuljahres statt. Die Ergebnisse aus den Checks fliessen in das Standortgespräch mit ein. Diese werden jeweils im August/September durchgeführt.

D

E

Informationen zur Einschulung finden Sie unter An- und Abmeldung.

F

Die Feriendaten des aktuellen Schuljahres finden Sie unter Infoheft.

Hier gelangen Sie zur Passepartout-Seite.

Passepartout

Liegengelassene Kleider, Turnschuhe usw. werden in der gekennzeichneten Kiste aufbewahrt und von Zeit zu Zeit den Kindern präsentiert. Am Ende des Schuljahres werden nicht abgeholte Kleider der Kleidersammlung übergeben.

G

Gesundheitsförderung ist in erster Linie Sache der Erziehungsberechtigten. Die Schule trägt durch den Turnunterricht und Aktivitäten im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung bei.

Wissenswertes über den schulärztlichen Dienst Baselland und wertvolle Informationen, z.B. über Richtlinien für den Schulbesuch bei infektiösen Krankheiten oder auch Kopfläuse erhalten Sie hier:

Schulgesundheit Baselland

H

Hier finden Sie unsere Hausordnung.

Unseren Hauswart, Janos Bussinger, erreichen Sie telefonisch über die Nummern 079/565'44'10 oder über die E-Mail-Adresse hauswart-bennwil(at)breitband.ch

I

Hier finden Sie das Infoheft des aktuellen Schuljahres.

J

Kinder der Primarschule Bennwil dürfen pro Schuljahr 2 Jokertage beziehen. Weitere Informationen finden Sie unter Absenzen.

K

Falls Fragen und Unklarheiten rund um Ihr Kind auftreten, wenden Sie sich bitte zuerst an die Klassenlehrperson. Schwierigkeiten können so meist im Ansatz gelöst werden. Die Klassenlehrperson ist zuständig für alle Fragen und Probleme, welche die eigene Klasse betreffen.

Sollten Konflikte mit einer Lehrperson auftreten, suchen Sie ebenfalls bitte zuerst das Gespräch mit der betroffenen Lehrperson. Falls das Gespräch keinen Erfolg zeigt beziehungsweise keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, wenden Sie sich an die Schulleitung.

Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind im Falle von Krankheit oder eines Unfalls immer via Telefon unter den folgenden Nummern:

Kindergarten: 061/951'19'18
Primarschule: 061/951'18'41

Können wir Ihren Anruf nicht entgegen nehmen, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter.

Bei kurzfristigen Absenzen von Lehrpersonen werden die Schülerinnen und Schüler am Vormittag nach Möglichkeit von anderen Lehrpersonen betreut. Am Nachmittag kann den Kindern frei gegeben werden.
Für Kinder, die ohne Aufsicht wären, wird die Betreuung in einer anderen Klasse gewährleistet. Die Organisation obliegt der Schulleitung.

L

Beim Auftreten von Kopfläusen an der Schule bitten wir Sie die hier aufgeführten Briefe zu lesen.

Helfen Sie mit, den Läusen keine Chance zur Verbreitung zu geben und kontrollieren Sie in regelmässigen Abständen (besonders nach den Ferien) die Haare Ihres Kindes. Informieren Sie die Lehrperson umgehend, wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse festgestellt haben, damit die anderen Kinder ebenfalls untersucht werden können.

M

Bennwil ist der Musikschule beider Frenkentäler angeschlossen.

Nähere Informationen zur Musikschule finden Sie unter www.msft.ch

N

O

P

Informationen zur Pausenverpflegung finden Sie unter Znüni.

Q

R

S

Die Kinder des ersten Kindergartenjahres und der 4. Klasse müssen nach vorgeschriebenen Kriterien ärztlich untersucht werden. Diese schulärztlichen Untersuchungen sind obligatorisch und dienen unter anderem zur Feststellung von Grösse, Gewicht, der Sehschärfe und des Gehörs, sowie der Kontrolle der Impfkarte.

Der Schularzt übernimmt diese Aufgabe bei den Kindern, die die Untersuchung nicht bei ihrem Privatarzt durchgeführt haben.

Hier kommen Sie zu den Ferienterminen des Kantons Baselland.

Schulferien

Hier gelangen Sie zum Schulpsychologischen Dienst Baselland (SPD).

Schulpsychologischer Dienst

Seit dem Schuljahr 2017/2018 haben wir ein neues Konzept für die Spezielle Förderung.

T

U

Bitte benutzen Sie für Urlaubsgesuche das folgende Formular und geben Sie es ausgefüllt der Klassenlehrperson ab.
Jokertagen, die als Ferienverlängerung eingesetzt werden, müssen ebenfalls mit diesem Formular beantragt werden.

Weitere Informationen finden sie unter Absenzen.

V

In der 3. und 4. Klasse werden die Kinder im Bereich Verkehrssicherheit durch einen Polizisten der Verkehrsinstruktion Polizei Basel-Landschaft geschult. Während in der 3. Klasse die Informationen theoretisch vermittelt werden, steht in der 4. Klasse der praktische Teil im Vordergrund.
Sie werden zu gegebener Zeit von der Klassenlehrperson darüber informiert.

Unsere Website lebt von Bildern und Berichten der Kinder. Aus Datenschutzgründen werden wir wenn möglich auf Einzel- und Portraitbilder verzichten.
Wenn Sie explizit wünschen, dass weder Berichte noch Bilder Ihres Kindes veröffentlicht werden, können Sie dies mit dem Formular "Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Foto's" veranlassen. Dieses Formular wird zu Beginn der Primarschulzeit durch die Klassenlehrperson verteilt.

W

Unsere Kindergärtnerin geht einmal pro Woche an einem Vormittag in den Wald. Bei jedem Wetter (ausser bei Sturm) geht es darum zusammen mit den Kindern die Natur zu erleben, entdecken, erforschen und zu verstehen.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie am Elternabend des Kindergartens.

Sie ziehen weg? Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig bei der Schulleitung und benutzen Sie unser An-/Abmeldeformular.

Sie finden das Formular unter "An- und Abmeldung".

X

Y

Z

Die Gemeinde Bennwil finanziert in regelmässigen Abständen eine Prophylaxe-Lektion durch die Dentalhygienikerin für die Kinder vom Kindergarten bis zur 3. Klasse.

Mit Eintritt in den Kindergarten bis zur Vollendung des 18. Altersjahres kann der Kinder- und Jugendzahnpflege beigetreten werden. Es besteht die freie Zahnarztwahl im Kanton, und – mit einer Bewilligung des Kantonszahnarztes oder der Kantonszahnärztin – auch über die Kantonsgrenze hinweg. Die Zahnärzte organisieren jährliche Kontrollen sowie die Behandlungen. Das Ziel ist die Erhaltung gesunder Zähne der Kinder und Jugendlichen. Die Erziehungsberechtigten profitieren von einem günstigen Tarif. Bei Einkommen, die eine bestimmte Grenze unterschreiten, sind Subventionen möglich.

Die Schule empfiehlt, den Kindern ein gesundes Znüni wie Früchte, Gemüse, Nüsse etc. mitzugeben.
Nähere Informationen und Tipps für ein gesundes Znüni finden Sie im Znüniblatt der Gesundheitsförderung Baselland.

Sie sind nach Bennwil gezogen? Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig bei der Schulleitung und benutzen Sie unser An-/Abmeldeformular.

Sie finden das Formular unter "An- und Abmeldung".